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Einlassung Logo #42000 Die Einlassung bezeichnet die Stellungnahme eines Beklagten im Zivilprozess zu gegen ihn erhobenen Ansprüchen oder eines Angeklagten im Strafprozess zu gegen ihn erhobenen Vorwürfen. ==Zivilprozess== Im Zivilprozess zielt die Einlassung auf Abweisung einer Klage als unbegründet. Der Beklagte kann dabei die Klagebehauptungen bestreiten, Einreden...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Einlassung

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Einlassung Logo #42015ist die Bereitschaftserklärung eines Beklagten, mit dem Kläger über die Klage streiten zu wollen. Sie ist der Sache nach bereits Bestandteil des römischen Formularprozesses. In Deutschland wird die E. mit der Aufnahme des gelehrten Prozesses ein Teil der Streitbefestigung (lat. litis contestatio [F.]). Lit.: Kaser § 82; Wetzell, System des ord...
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Einlassung Logo #42134Einlassung, Zivilprozess: die auf Abweisung der Klage zielende Stellungnahme des Beklagten zur Sache in der mündlichen Verhandlung. Die Einlassung ist von der (prozessvorbereitenden) Klageerwiderung zu unterscheiden. Lässt sich der Beklagte auf die Sache ein, kann er bestimmte prozessuale Handlungen...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Einlassung Logo #42295Einlassung , s. Vernehmlassung.
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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Einlassung Logo #42871in den Zivilprozessordnungen des deutschen Sprachgebiets die Rückäußerung des Beklagten.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/einlassung
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