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Einzelfallregelung

Einzelfallregelung Logo #42343Merkmal des VA in der Abgrenzung zur Rechtsnorm. Während eine Rechtsnorm generell (Vielzahl v. Personen) und abstrakt (Vielzahl v. Fällen) ist, bedeutet Einzelfallregelung grds. die individuelle (eine Person) und konkrete (ein Fall) Regelung. Sie liegt aber auch vor, wenn die Regelung individuell abstrakt ist, d.h., dass sich die Re...
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Einzelfallregelung

Einzelfallregelung Logo #42834<i>(zur Regelung eines Einzelfalles)</i> In Abgrenzung zur abstrakt-generellen Rechtsnorm muss ein Verwaltungsakt konkret-individuell oder abstrakt-individuell sein. Dabei ist der individuelle Charakter auch dann noch anzunehmen, wenn sich der VA an einen individuell bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet. Beispiel: Die Aufl...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/einzelfall.php
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