
Einlassungsfrist, Zivilprozess: Mindestfrist zwischen Zustellung der Klageschrift und mündlicher Verhandlung, die der Vorbereitung des Beklagten auf die Verhandlung dient. Die Einlassungsfrist beträgt grundsätzlich zwei Wochen, sie kann jedoch in bestimmten Fällen auf Antrag abgekürzt werden.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit Einlassungsfrist wir der Zeitraum bezeichnet, der zwischen Zustellung der Klage und der mündlichen Verhandlung liegt. Gemäß § 274 Abs. 3 beträgt die Einlassungsfrist mindestens zwei Wochen. Davon zu unterscheiden ist die Ladungsfrist.
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/einlassungsfrist.php

Einlassungsfrist , in der deutschen Zivilprozeßordnung die Frist zwischen der Zustellung der ersten Schrift, welche einen Rechtsstreit in der betreffenden Instanz einleitet, und dem Termin zur mündlichen Verhandlung. Die E. beträgt in der Regel einen Monat; sie kann im amtsgerichtlichen Verfahren auf drei Tage, wenn die Zustellung im Bezirk des ...
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Frist zwischen der Zustellung der Klageschrift und dem Termin zur mündlichen Verhandlung (§§ 226, 262, 499, 520, 604 ZPO.). In den Schutzgebieten sind die Vorschriften der ZPO. dahin abgeändert, daß für alle erstinstanzlichen Sachen die für das amtsgerichtliche Verfahren vorgesehenen Fristen maßge...
Gefunden auf
https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard

die Frist, die im Zivilprozess zwischen der Zustellung der Klageschrift und dem Termin zur (ersten) mündlichen Verhandlung liegen muss.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/einlassungsfrist
Keine exakte Übereinkunft gefunden.