[Deutschland] - Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist eine Steuer, die bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern in die Bundesrepublik Deutschland erhoben wird. Für die Einfuhrumsatzsteuer gelten die Vorschriften für Zölle sinngemäß, {§|13|ustg|juris} Abs. 2 in Verbindung mit {§|21|ustg|juris} Abs. 2 Umsatzsteuergeset...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Einfuhrumsatzsteuer_(Deutschland)

Die EinfuhrUmsatzsteuer wird bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern in die Bundesrepublik Deutschland erhoben. Ware, die im Ausfuhrland von der Umsatzsteuer entlastet ist, wird im Gegenzug mit der Einfuhrumsatzsteuer des Einfuhrlandes belastet. Dadurch wird verhindert, dass eingeführte Waren ohne Umsatzsteuerbelastung an den Endverbraucher ab...
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https://www.betriebsausgabe.de/einfuhrumsatzsteuer-309.html

Wird als Ausgleichsteuer auf eingeführte Waren in gleicher Höhe erhoben, in der im Inland umgesetzte Waren gleicher Art mit Umsatzsteuer belastet werden.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

ist eine Sonderform der Umsatzsteuer. Sie wird auf importierte Gegenstände erhoben und regelt sich im wesentlichen nach den gleichen Vorschriften wie die Inlandsumsatzsteuer. Sie dient dazu, importierte Güter genauso mit Umsatzsteuer zu belasten wie inländische Güter.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Der Einfuhrumsatzsteuer unterliegen Einfuhren aus Drittländern in das Inland (Bundesrepublik Deutschland). Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert des eingeführten Gegenstandes. Der anzuwendende Steuersatz ist mit den Umsatzsteuersätzen (7%, ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

Einfuhrumsatzsteuer, Umsatzsteuer.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Form der Umsatzsteuer, die bei der Einfuhr einer Ware von außerhalb der EU erhoben wird.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42413

Die Einfuhrumsatzsteuer ist eine Steuer, die bei der Einfuhr von Waren von Drittländern nach Deutschland anfällt. Als Sonderform der Umsatzsteuer kann sie von Unternehmen als Vorsteuer abgezogen werden.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Die Einfuhrumsatzsteuer ist eine Steuer, die bei der Einfuhr von Waren von Drittländern nach Deutschland anfällt. Als Sonderform der Umsatzsteuer kann sie von Unternehmen als Vorsteuer abgezogen werden.
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Die Einfuhrumsatzsteuer gilt als eine Verbrauchsteuer und belastet die Wareneinfuhr. Im Inland erzeugte Güter und Dienstleistungen werden durch die Umsatzsteuer genauso besteuert wie die eingeführten ausländischen Waren durch die Einfuhrumsatzsteuer. Aus dem Zollwert einschließlich Zöllen, Verbrauchsteuern, Abschöpfun...
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/e/einfuhrumsatzsteuer.php
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