
ist die Ehe zwischen Angehörigen verschiedener Stände, wie sie sich bis in das 19. Jh. (Preußen 1869) bzw. 20. Jh. (1919, Preußen 1920) findet. Sie zieht teils rechtliche, teils nur gesellschaftliche Folgen nach sich. Pütter, J., Über Missheiraten teutscher Fürsten, 1796; Abt, E., Missheiraten, 1911; Hoyer, E., Die Ehen minderen Rechts, 1926...
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Missheirat, lateinisch Disparagium, Mésalliance, im älteren Recht kam die unebenbürtige Ehe zwischen Partnern unterschiedlichen Standes besonders beim Hochadel vor. Die Nachkommen aus solchen Ehen folgten der ärgeren Hand, das heißt, sie besaßen den Stand des Ehepartners mit dem niederen Range. Miss...
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Mißheirat (Disparagium, franz. Mésalliance), eine Ehe zwischen Personen ungleichen Standes, im Gegensatz zur ebenbürtigen Ehe. S. Ebenbürtigkeit.
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