
Ist der Rückzahlungsbetrag von Verbindlichkeiten oder Anleihen höher als der Ausgabebetrag, kann der Unterschied unter die Rechnungsabgrenzungsposten der Aktivseite der Jahresbilanz aufgenommen werden. Der Betrag ist gesondert auszuweisen und durch planmässige jährliche Abschreibungen , die auf die gesamte Laufzeit verteilt werden dürfen...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/disagiokonto/disagiokonto.htm
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