
Die Dienstbarkeit ist ein dingliches Recht, das zu einer Duldung oder Unterlassung an einer fremden Sache (den jeweiligen Eigentümer) verpflichtet. Die Unterscheidung liegt in einer Grunddienstbarkeit und einer persönlichen Dienstbarkeit. Zu den Grunddienstbarkeiten gehören: Feldservituten (Wege †“ und Weiderecht, Wasserschö...
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