
Dienstzeit . Bei der nach 1870 fast in allen Staaten, welche stehende Heere unterhalten, eingeführten allgemeinen Wehrpflicht kann die dienstpflichtige Mannschaft nur auf eine verhältnismäßig kurze Zeit bei der Fahne, präsent (daher Präsenz, die aktive oder "Präsenzdienstzeit"), verbleiben, damit bei möglichst geringer FriedensstÃ...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

. Die D. kommt besonders in Betracht für die Gewährung der Dienstalterszulagen (s. Diensteinkommen), die Bewilligung von Heimatsurlaub (s. Dienstperioden) und für die, Gewährung und Berechnung der Pensionen (s.d.). Nach § 34 des ReichsBG. das in dieser Beziehung auch auf Kolonialbeamte Anwendung fin...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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