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Bündnisfall

Bündnisfall Logo #42000 Der Bündnisfall (lat. Casus Foederis – casus: der Fall, foedus: das Bündnis) bezeichnet in der diplomatischen Sprache den Begriff, der eine Lage kennzeichnet, in der eine von einem Staat aufgrund eines militärischen Beistandsvertrages eingegangene Verpflichtung wirksam wird, in einen Krieg einzutreten, den der jeweilige Bündnispartner führt...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Bündnisfall

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Bündnisfall Logo #40014Bündnisfall, in Militärallianzen die Verpflichtung aller Mitglieder zur kollektiven Abwehr im Fall einer bewaffneten Aggression gegen einen Verbündeten. Der Bündnisfall innerhalb des Nordatlantikpakts (NATO) ist in der Beistandsklausel des Art. 5 des Nordatlantikvertrags vom 4. April 1994 geregelt. Mit dieser Verpflichtung korreliert in Deuts.....
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40014

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Bündnisfall Logo #42834Vom Bündnisfall spricht man gemäß Art. 80a Abs. 3 GG, wenn das zuständige Organ eines Militärbündnisses dessen Mitglied Deutschland ist den Spannungs- oder Verteidigungsfall feststellt. Im Bündnisfall kann die Bundesregierung selbständig über die Maßnahmen zur Herstellung der Kriegsbereitschaft treffen. Sie muss diese aber auf Verlangen d...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/buendnisfall.php
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