
Als Handelsschiff bezeichnet man im rechtlichen Sinne alle nicht staatlichen Schiffe (die Handelsflotte). Artikel 27 Grundgesetz bestimmt: „Alle deutschen Kauffahrteischiffe bilden eine einheitliche Handelsflotte.“ Im engeren Sinne versteht man unter Handelsschiffen alle gewerblichen Zwecken dienenden Schiffe. Fischereischiffe, Forschungsschif...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Handelsschiff
[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Handelsschiff, des -es, plur. die -e, ein Schiff, welches zunächst zur Handlung gebraucht wird, zum Unterschiede von einem Kriegsschiffe.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_0_591

= Schiff zur Beförderung von Gütern und Personen
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42025

Handelsschiff, ein Fahrzeug, das Fahrgäste und Güter aller Art gegen Entgelt über See befördert. Es muss nach den Vorschriften der Klassifikationsgesellschaften erbaut sein, den Vorschriften der Sicherheitsbehörden (z. B. Seeberufsgenossenschaft, Board of Trade) genügen und in das Schiffsregister se...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Handelsschiff , der jetzt übliche Ausdruck für Kauffahrer und Kauffahrteischiff.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Schiff zur gewerblichen Beförderung von Gütern und Personen.
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https://www.wesselhoeft.net/Lexikon/H.htm
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