[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Burgvogt, des -es, plur. die -vögte, ehedem so viel als ein Burggraf. In geringerer Bedeutung ist dieser Burgvogt noch in einigen Orten, z. B. in Zelle, ein Richter, welcher das Recht in dem zu einer ehemaligen Burg gehörigen Gebiethe handhabet.
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Burgvogt (auch Burggraf ; mlat. castellanus). Mit der Verteidigung (s. Burghut) und Verwaltung landesherrschaftlicher Burgen und Städte betrauter Amtsträger, meist edelfreier Herkunft. Er befehligte die zur Verteidigung bestimmte Mannschaft und hatte ursprünglich auch die Gerichtsgewalt in sein...
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Burgvogt , s. v. w. Burggraf; dann s. v. w. Aufseher über eine Burg sowie derjenige, welcher im Dienste des Burggrafen die polizeilichen und Gerichtsgeschäfte zu besorgen hatte; auch wohl s. v. w. Kastellan, Aufseher etc. von fürstlichen Residenzen.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
(historisch) Ein von einem Feudalherren eingesetzter Verwalter einer → Burg.
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