
Das Belegenheitsprinzip ist eine statistische Methode, bei der bei dem nicht dem Sitz des Betriebs die Zuordenbarkeit obliegt sondern die räumlich getrennten Unternehmensteilen oder Flächen landwirtschaftlicher Betriebe auf dem Gemeinde-Gebiet zu geordnet wird.
Gefunden auf
https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/b/belegenheitsprinzip.php
(Steuerrecht) Ein in Zusammenhang mit Doppelbesteuerungsabkommen relevanter Grundsatz, wonach jenem Land ein vorrangiges Besteuerungsrecht in Bezug auf Immobilien bzw. Miet- und Pachteinnahmen zusteht, in dem sich jeweilige Immobilien befinden.
Gefunden auf
https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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