[Achtung: Schreibweise von 1811] und Bankuntüchtig, adj. et adv. bey den Fleischern, von demjenigen Fleische, welches in der Fleischbank verkauft, oder nicht verkauft werden darf. Banktüchtiges Fleisch. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_0_363