Banktüchtig Bedeutung

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Banktüchtig

Banktüchtig Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] und Bankuntüchtig, adj. et adv. bey den Fleischern, von demjenigen Fleische, welches in der Fleischbank verkauft, oder nicht verkauft werden darf. Banktüchtiges Fleisch.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_0_363
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