
I. im Rechtsweg austragen II. ausüben (wie neuhochdeutsch)
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https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te
[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Sehr üben, durch Übung vollkommen machen. Seinen Verstand ausüben. Im Hochdeutschen ist diese Bedeutung selten, im Oberdeutschen aber ist sie häufiger Denn du hast mich gelehrt und ausgeübt, Opitz. Ps. 119, 51. Und an einem andern Orte sagt eben derselbe von der Tugend...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_4_4696

aus¦ü¦ben [V.1, hat ausgeübt; mit Akk.] 1 längere Zeit betreiben, ausführen; einen Beruf, ein Handwerk a. 2 innehaben, verwalten; ein Amt a. 3 zur Wirkung bringen, wirken lassen; Macht a.; Einfluss, Druck a.; einen starken Reiz (auf jmdn.) a.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

(
ausüben (Gewerbe)) betreiben, nachgehen
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https://www.openthesaurus.de/synonyme/ausüben
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