
Als Augsburger Interim oder auch nur als Interim (lateinisch für Zwischenzeit) wird eine Verordnung Kaiser Karls V. bezeichnet, mit der er nach dem Sieg über den Schmalkaldischen Bund seine religionspolitischen Ziele im Heiligen Römischen Reich durchsetzen wollte. Das 1548 als Reichsgesetz erlassene Interim sollte für eine Übergangszeit die k...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Augsburger_Interim

Augsburger Interim siehe Schmalkaldischer Krieg
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40014

Auf dem Reichstag in Augsburg 1547/48 sah sich der Kaiser vor die Notwendigkeit gestellt, mit den Reichsständen über die Religionsfrage zu verhandeln, da das Konzil vom Papst von Trient (Reich) nach Bologna (Papststaat) verlegt worden war. Die nach kontroversen Verhandlungen erlassenen religionspolitischen Regelungen firmieren unter dem B...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42119

die nach der Niederlage der Protestanten in der Schlacht bei Mühlberg 1547 getroffene vorläufige Regelung der konfessionellen Frage im Reich. Obwohl Theologen beider Seiten mitgearbeitet hatten, trug angesichts der religiösen Überzeugung des Kaisers das am 30. 6. 1548 in Augsburg...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

Augsburger Interim , s. Interim.
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.