
Der Anteilschein ist das Wertpapier, welches einen Anteil am Fonds einer Kapitalanlagegesellschaft (Investmentgesellschaft) verbrieft. Aus dem Kurswert des Fondsvermögen ist der Wert des Anteils zu bemessen (je nachdem zuzüglich Bezugsrechten, ausstehender Forderungen o. ä., geteilt durch die Summe ...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/a/Lexikon_Anteilsschein.htm

Andere Bezeichnung für Aktie.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42257

Wertpapier, das je nach der rechtlichen Konstruktion des Sondervermögens die Ansprüche eines Anteilsinhabers gegenüber der Fondsgesellschaft oder einem ihrer Fonds dokumentiert. Man unterscheidet zwischen Inhaberanteilen und Namensanteilen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42543

Anteil an einem Investmentfonds. Anteilsscheine werden in der Regel wie Aktien nicht in Papierform ausgegeben, sondern beim depotführenden Kreditinstitut für den Anleger verbucht.
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https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Anteilsschein.html
(Börse & Finanzen) Ein Anteilsschein ist die Bezeichnung für den verbrieften Anteil an einem Fonds einer Investmentgesellschaft. Die Bewertung des Anteilsscheins ergibt sich aus dem Wert der Aktien und aus sonstigen Werten (z.B. festverzinsliche Wertpapiere, Optionen), die dieser Investmentfonds in ...
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https://www.onpulson.de/lexikon/6073/anteilsschein/

Siehe → Anteil (Immobilienfonds).
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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