
Der Begriff Anteilschein wird in zweierlei Hinsicht gebraucht. Der Anteilschein im engeren Sinne ist eine Urkunde, die dem Inhaber einen Anspruch gegen eine Kapitalanlagegesellschaft (Fonds) verbrieft. Anteilscheine für Fonds werden auch als Investmentzertifikat bezeichnet. Unter Anteilschein im weiteren Sinne versteht man Urkunden über die Mitg...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Anteilschein

Wertpapier, das einen Anteil an einem Fonds einer Kapitalanlagegesellschaft (Investmentgesellschaft) verbrieft. Der Wert dieses Anteils bemißt sich aus dem Kurswert des jeweiligen Fondsvermögens zuzüglich irgendwelcher noch ausstehender Forderungen, Bezugsrechte o. ä., geteilt durch die Summe der Anteilscheine.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40080

Als Anteilschein bezeichnet man eine Urkunde, die den Anteil am Fondsvermögen (in Stück) angibt. Bei effektiven Stücken kommt der die Ertragsscheine und einen Erneuerungsschein beinhaltende Bo..
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40206

Der Anteilschein ist das Wertpapier, welches einen Anteil am Fonds einer Kapitalanlagegesellschaft (Investmentgesellschaft) verbrieft. Aus dem Kurswert des Fondsvermögen ist der Wert des Anteils zu bemessen (je nachdem zuzüglich Bezugsrechten, ausstehender Forderungen o. ä., geteilt durch die Summe ...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42133

Der Anteilschein ist das Wertpapier, welches einen Anteil am Fonds einer Kapitalanlagegesellschaft (Investmentgesellschaft) verbrieft. Aus dem Kurswert des Fondsvermögen ist der Wert des Anteils zu bemessen (je nachdem zuzüglich Bezugsrechten, ausstehender Forderungen o. ä., geteilt durch die Summe ...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42219

verbrieftes Wertpapier , das den Anspruch des Anteilinhabers gegenüber einer Gesellschaft, im engeren Sinne einer Kapitalgesellschaft , dokumentiert. Anteilscheine können als Inhaber- oder als Namenspapiere ausgegeben werden.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

1) Urkunde über eine Beteiligung an einem Anlagefonds (Wertpapier), der nach schweizerischem Recht keinen Nennwert besitzt. Vielfach auch Investmentfonds- oder Investmenttrust-Zertifikat genannt. 2) Urkunde über die Mitgliedschaft bei einer Genossenschaft (kein Wertpapier, nur Beweisurkunde).
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42719

Wertpapier, in dem die Ansprüche des Anteilinhabers gegenüber der Kapitalanlagegesellschaft verbrieft sind. Die Anteilscheine lauten über einen oder mehrere Anteile. Der Anteilschein besteht aus zwei Teilen, dem Mantel (eigentliche Urkunde) und dem Bogen. Der Bogen enthält nummerierte Ertragsscheine, die zum Empfang der Ausschüttung berechtige...
Gefunden auf
https://www.fit4fonds.de/Anteilschein/

Wertpapiermässige Verbriefung des Anteils an einem Anlagefonds in einer Urkunde.
Gefunden auf
https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

Handelspapier, Papier, Wertpapier
Gefunden auf
https://www.openthesaurus.de/synonyme/Anteilschein

Anteilschein , Anteilverschreibung, s. Aktien.
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Siehe → Anteil (Immobilienfonds).
Gefunden auf
https://www.stalys.de/data/ix04.htm

Wertpapiermässige Verbriefung des Anteils an einem Anlagefonds in einer Urkunde. Meistens werden die Anteile an einem Fonds jedoch buchmässig geführt.
Gefunden auf
https://www.vbv.ch/de/VBV/Dienstleistungen/Lexikon//de/de/
Keine exakte Übereinkunft gefunden.