
Bei dem Altersübergangsgeld handelt es sich um eine Leistung der Arbeitslosenversicherung in den neuen Bundesländern, die das Vorruhestandsgeld der ehemaligen DDR ersetzt hat. Es wird für Zeiten vor 1992 in der Rentenberechnung sowohl als Beitragszeit als auch als Anrechnungszeit (= beitragsgeminderte Zeit) berücksichtigt. Durch eine Vergleichs...
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Haben Arbeitnehmer in den neuen Bundesländern ein Altersübergangsgeld erhalten, so ist dies eine steuerfreie Leistung, wenn es für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses gezahlt wird. Bei Zahlung des Altersübergangsgeldes vor Beendigung des Dienstverhältnisses sind diese Leistungen als ste...
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Altersübergangsgeld, vom 3. 10. 1990 bis zum 31. 12. 1992 in den neuen Bundesländern gewährte Geldleistung (65 % des letzten durchschnittlichen Nettoentgelts) der Bundesanstalt für Arbeit an Arbeitslose, die das 55. Lebensjahr vollendet hatten; löste die Vorruhestandsregelung der DDR ab.
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