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Akzept

Akzept Logo #42090Akzept ist die schriftliche Erklärung auf der Wechselurkunde, dass der Wechsel angenommen wird. Im kaufmännischen Sprachgebrauch wird als Akzept auch der angenommene Wechsel bezeichnet. Die Annahme des Wechsels muss unbedingt erklärt werden, sie kann sich jedoch auch nur auf einen Teil der Wechselsu...
Gefunden auf https://unternehmerinfo.de/Lexikon/a/Lexikon_Akzept.htm

Akzept

Akzept Logo #40014Akzept, Annahmeerklärung auf einem Wechsel durch die Unterschrift des Akzeptanten. Das Akzept verpflichtet den Bezogenen (denjenigen, der die Wechselsumme zahlen soll), den Wechsel bei Fälligkeit zu bezahlen (Art. 28 Wechselgesetz)
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40014

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Akzept Logo #40206Das Annehmen eines gezogenen Wechsels durch den Hauptschuldner nennt man Akzept. Eine Zahlungsverpflichtung des Bezogenen resultiert hieraus. . Wenn der Hauptschuldner einen gezogenen Wechsel akz..
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40206

Akzept

Akzept Logo #42012Der Begriff Akzept wird in der Praxis in doppeltem Sinne gebraucht: (1) Gezogener Wechsel, der vom Bezogenen (dem Hauptschuldner) akzeptiert, das heißt angenommen worden ist. Dadurch tritt zu der Zahlungsanweisung eine Zahlungsverpflichtung des Bezogenen. Einen noch nicht akzeptierten, gezogenen Wechsel bezeichnet man als Tratte. Man unter...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42012

Akzept

Akzept Logo #420651. die schriftliche Annahmeerklärung des Bezogenen auf der linken Seite des -»Wechsels, den Wechselbetrag am Verfalltag zu zahlen. 2. der mit dem Annahmevermerk versehene Wechsel selbst. Beim Akzeptkredit akzeptiert die Bank einen von einem (besonders zuverlässigen) Kunden auf sie gezogenen Wechsel....
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

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Akzept Logo #42134Akzẹpt das, allgemeine Annahme, z. B. eines Angebots; auf einem Wechsel die Erklärung des Bezogenen (Akzeptanten), dass er den Wechsel zur Verfallzeit einlösen werde; auch der angenommene Wechsel selbst.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Akzept Logo #42303
  1. (Wechselrecht) Wechselrecht[das; lateinisch] 1. Annahmevermerk des Bezogenen (Trassaten) auf einem gezogenen Wechsel (Tratte) ; muss unterschrieben sein. Der Bezogene wird dadurch Akzeptant und verpflichtet sich durch die Begebung zur Zahlung der Wechselsumme bei Fälligkeit. - ...
  2. Ak¦zept [n. 1 ] 1 durch Unterschrift angenommen...
    Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

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    Akzept Logo #42719Rechtsgültige Unterzeichnung eines gezogenen Wechsels durch den Bezogenen, der dadurch wechselmässig verpflichtet wird (vgl. Wechselstrenge). Unter Akzept versteht man auch einen akzeptierten Wechsel. Gegensatz: Tratte.
    Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42719

    Akzept

    Akzept Logo #42834Mit Akzept wird die Willenserklärung bezeichnet, mit der der Bezogene eines Wechsel diesen akzeptiert, d.h. sich verpflichtet, an den Remittenten den im Wechsel vom Aussteller genannten Betrag zu zahlen.
    Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/akzept.php

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    Akzept Logo #40010Als Akzept gilt einerseits die Annahme eines gezogenen Wechsels durch den Bezogenen, andererseits der angenommene Wechsel selbst, vor allem bei Betrachtung aus der Sicht des Bezogenen. Der Bezogene akzeptiert durch das `Querschreiben†œ den Wechsel und verpflichtet sich damit zur Zahlung. Zum Akzept kann der Wechsel bis zum Verfall jederz...
    Gefunden auf https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/a/akzept.php

    Akzept

    Akzept Logo #42709(Börse & Finanzen) Ein Akzept ist ein gezogener Wechsel, der vom Bezogenen (dem Hauptschuldner) akzeptiert, das heißt angenommen worden ist. Dadurch tritt zu der Zahlungsanweisung eine Zahlungsverpflichtung des Bezogenen. Das Gegenstück zum Akzept ist die Tratte, die hingegen keine Unterschrift des...
    Gefunden auf https://www.onpulson.de/lexikon/6053/akzept/

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    Akzept Logo #42810Accept Order
    Gefunden auf https://www.openthesaurus.de/synonyme/Akzept

    Akzept

    Akzept Logo #428801. die schriftliche Annahmeerklärung des Bezogenen auf der linken Seite des -»Wechsels, den Wechselbetrag am Verfalltag zu zahlen. 2. der mit dem Annahmevermerk versehene Wechsel selbst. Beim Akzeptkredit akzeptiert die Bank einen von einem (besonders zuverlässigen) Kunden auf sie gezogenen Wechsel . Der Kunde kann das Bankakzept bei einer and.....
    Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/akzept/akzept.htm

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    Akzept Logo #428711. Annahmevermerk des Bezogenen (Trassaten) auf einem gezogenen Wechsel (Tratte) ; muss unterschrieben sein. Der Bezogene wird dadurch Akzeptant und verpflichtet sich durch die Begebung zur Zahlung der Wechselsumme bei Fälligkeit. – 2. Der angenommene (akzeptierte) Wechsel.
    Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/akzept
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