
Die Acte-clair-Theorie (franz. – eindeutiger Akt; auch acte-clair bzw acte-clair-Doktrin) besagt, dass eine Rechtsfrage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) dann nicht im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens vorgelegt werden muss, wenn über die Auslegung oder Gültigkeit von Unionsrecht vernünftigerweise keine Zweifel bestehen können. Es...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Acte-clair-Theorie
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