
Acte (franz., spr. akt), im franz. Rechtswesen Bezeichnung jeder Art von Urkunde, die als Beweismittel für irgend eine Thatsache, namentlich eine Willenserklärung, dienen soll. Man unterscheidet: Actes sous seing-privé (Privaturkunden), welche der Anerkennung der Parteien bedürfen, um eine rechtliche Wirkung hervorzubringen; Actes authentiques ...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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