
Redaktionelle oder technische Abnahme.
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https://bet.de/Lexikon/Begriffe/abnahme.htm

I. Ab-, Wegnehmen 1 eines Gutes a Entziehung -- Raub b geschäftlich: Bezug c gesetzlich a Abgabe ß Einnahme, Ertrag ? Einziehung 2 eine Verpflichtung a Abnahme eines Examens b Entgegennahme -- ordnungsmäßiger Empfang c Abnahme eines Eides von dem Schw...
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https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te

engl: acceptance(1) Von einer Abnahme spricht man in jedem Stadium der Filmproduktion, wenn das Produkt von den Auftraggebern akzeptiert wird. Mit der Abnahme werden die vertraglich zugesagten Honorare oder anderen finanziellen Leistungen (wie auch Zuschüsse durch die Filmförderung) fä...
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https://filmlexikon.uni-kiel.de/index.php?action=lexikon
[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Abnahme, plur. inusit. 1) Das Abnehmen in einigen Bedeutungen des Neutrius, der Zustand der Verminderung an innerer Stärke. Die Abnahme des Gedächtnisses, des Gesichtes. Die Abnahme der Kräfte, und an Kräften. Die Abnahme am Fleiße, an Tugend. Er ist in Abnahme gerathen, in Verfall d...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_0_580

Abnahme ist die Verpflichtung eines Gläubigers, die vom Schuldner vertragsmäßig angebotene Leistung abzunehmen. Unter Abnahme ist in der Regel die körperliche Hinnahme im Wege des Besitzwechsels zu verstehen. Die Art der Abnahme richtet sich nach dem Gegenstand der Leistung und den Lieferbedingungen...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/a/Lexikon_Abnahme.htm

Mit der Abnahme, die die (Landes)Bauordnung vorsieht, bestätigt der Bauherr, dass alle vereinbarten Leistungen vertragsgemäß erbracht worden sind. Die vereinbarten Leistungen sind im Leistungsverzeichnis aufgelistet. Der Bauherr sollte deshalb vorher prüfen, ob diese Leistungen vom Bauunternehmer und vom Architekten in vollem Umfang erbracht wo...
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https://www.architektur-lexikon.de/cms/architekturlexikon-a/abnahme.html

Abnahme Die Abnahme eines Gegenstandes, z. B. eines Phasen-Ergebnisses durch den Auftraggeber oder eines Beauftragten verifiziert die Richtigkeit des Gegenstandes (im allgemeinen Procedere zu Phasen-Ergebnissen). Abgrenzung: Die bloße Übergabe ist noch keine Abnahme! Das Procedere zur Abnahme umfaßt Regelungen/Vereinbarungen zu: Abnahme GegenstÃ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40006

Subst. (acceptance test) Die durch den Kunden - gewöhnlich in der Herstellerfirma - durchgeführte formelle Beurteilung, mit der überprüft wird, ob das Produkt die mit dem Hersteller vereinbarten Spezifikationen erfüllt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40099

Abnahme, Kaufrecht: die körperliche Entgegennahme der gekauften Sache durch den Käufer; sie befreit den Verkäufer von der Gefahr, nicht aber von der Gewährleistungspflicht.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Abnahme, Werkvertragsrecht: die Entgegennahme des bestellten Werks durch den Besteller und die gleichzeitige Anerkennung als vertragsmäßig hergestellt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

- Ab¦nah¦me [f. 11 ] 1 das Abnehmen, Entfernen, Verringern; A. des Gewichts, der Helligkeit 2 das Entgegennehmen, Annehmen 3 Kauf; bei A. von 1000 Stück verringert sich der Preis 4 amtliche Prüfung, Begutachtung nach Fertigstellung (Bau~)
- Überprüfung von und Einverständnis zu Leistungen und Lieferungen; bei Mängeln Verweigerung de...
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Festlegung und Bestätigung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Anforderungen bei der Erstellung von Gebäuden. Mit der Abnahme nimmt der Bauherr das Bauwerk an und billigt damit die Leistungen des Unternehmers als Vertragsgemäß. Teilabnahmen sind ebenfalls möglich.
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1. die körperliche Übernahme der Bauleistung nach Fertigstellung, verbunden mit der dabei erfolgten ausdrücklichen oder stillschweigenden Erklärung des Auftraggebers, daß die Leistung in der Hauptsache dem Vertrag entspricht. Mit der A. beginnt die Gewährleistungsfrist. Ab der A. trägt der Auftraggeber die Gefahr für Beschädigung oder Zers...
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engl.: Acceptance test Themengebiet: Projektmanagement Bedeutung: Die Abnahme eines GIS-Produktes definiert den letzten Schritt in der Systemauswahl. Sie erfolgt nach erfolgreich abgeschlossenem Probebetrieb im Unternehmen. Sie geschieht von Seiten des Auftraggebers durch das ...
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Der Besteller hat beim Werkvertrag gemäß § 640 BGB die Hauptpflicht, das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen. Abnahme bedeutet die körperliche Hinnahme des Werkes und die Anerkennung der erbrachten Leistung als im wesentlichen vertragsgemäß. Soweit eine körperliche Hinnahme nicht in Betracht kommt, reicht die Billigungserklärung. D...
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Siehe Abnahmetest.
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english: acceptance Der Begriff der Abnahme bezieht sich auf eine erbrachte Leistung, die vertraglich geschuldet ist und übergeben wird. (Besitzübergang). Der Begriff wird aber auch gebraucht im Zusammenhang mit der Rückgabe einer genutzten Sache an den Eigentümer wie z.B. bei Abnahme einer Mietwohnung zum Zeitpunkt der Beendigung des MietverhÃ...
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Mit Abnahme bezeichnet man im Werkvertragsrecht die Bestätigung der Ordnungsgemäßheit eines Werkes durch den Besteller, siehe § 640 BGB. Erfolgt die Abnahme nicht innerhalb einer vom Unternehmer bestimmten angemessenen Frist, so wird sie vom Gesetz fingiert (§ 640 Abs. 1 S. 3 BGB). Die Abnahme kann stillschweigend durch konkludentes Verhalten ...
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Die Abnahme bezieht sich auf eine Leistung, die eineam anderen geschuldet wird. Das kann eine Bauabnahme oder die Abnahme einer Mietwohnung sein. Meist wird für eine Abnahme ein Abnahmeprotokoll angelegt.
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Abbau, Abfall, Beschneidung, Bewilligung, Dämpfung, Degression, Dekreszenz, Einbuße, Erlaubnis, Freigabe, grünes Licht, Minderung, Nachlassen, Reduktion, Reduzierung, Regression, Rückgang, Schwund, Signale stehen auf grün, Verminderung, Verringerung, Zustimmung
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Sobald das Projektteam bzw. der Projektleiter der Meinung ist, dass das Projektziel erreicht ist (Abnahmebereitschaft des Auftragnehmers), wird das Ergebnis dem Auftraggeber vorgelegt. Je nachdem, ob es sich um ein kleines, internes Projekt oder um ein Großprojekt im Anlagenbau handelt, geschieht dies auf sehr unterschiedliche Art und Weise. ...
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(Bau, privatwirtschaftlich) Die von Bauherrenseite ausgesprochene Bestätigung, dass der Auftragnehmer eines Bauprojektes vereinbarte Leistungen ordnungsgemäß und vollständig erbracht hat. Gewöhnlich beruht diese Bestätigung auf einer eingehenden Prüfung der jeweiligen Immobilie. Bis zur endgültigen Abnahme liegt die Beweispflicht bei...
Gefunden auf https://www.stalys.de/data/ix04.htm
(bauaufsichtlich) Gemäß deutscher Bauordnung der Übergang von der Ausführungsphase eines Gebäudes bzw. Bauwerkes in dessen Nutzungsphase. Im Rahmen der Abnahme wird bauaufsichtlich überprüft, ob die Ausführung baurechtlichen und bautechnischen Vorschriften entspricht.
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(Text von 1910) Abnahme 1). Verfall 2). Abnahme (Gegens. Zunahme) bezeichnet jede Verminderung, die nicht bis zur völligen Auflösung vorschreitet; tritt diese ein, dann wird der Ausdruck Verfall angewendet; Verfall ist also die letzte Stufe des Abnehmens, z. B. Sc...
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s. Belege
Gefunden auf https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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