
Sobald alle Bedingungen für die Abnahme von seiten des Auftragnehmers (Abnahmebereitschaft des Auftragnehmers) und des Auftraggebers (Abnahmebereitschaft des Auftraggebers) erfüllt sind, besteht Abnahmebereitschaft und der Abnahmeprozess kann durchgeführt werden.
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