
Die Abnahmefälligkeit gibt an, zu welchem Zeitpunkt der Bauherr vom Unternehmer die Abnahme des vertragsgemäß hergestellten Werks verlangen kann. Gemäß § 640 Abs. 1 BGB ist die Abnahme des vertragsgemäßen Werks beim Bauvertrag eine Hauptpflicht des Bestellers. Abnahme bedeutet die körperliche Hinnahme des Werks verbunden mit der Anerkennun...
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https://www.holzwurm-page.de/lexholz/lexholza.htm

Der vertraglich festgelegte Zeitpunkt, an dem der Auftrag eines Bauherren an den Auftragnehmer enden soll; spätestens dann hat die → Abnahme stattzufinden. Beim BGB-Bauvertrag ist die → Abnahme des vertragsgemäß erstellten Werks eine Pflicht des Auftraggebers. Beim VOB-Bauvertrag kann der Auftragnehmer die Abnahme nach Fertigstellung verlang...
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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