
Eine Abnahmeerklärung wird durch den Leasingnehmer bei Übergabe des Leasingobjektes erteilt. Nach Prüfung auf Vollständigkeit und Betriebsbereitschaft des bestellten Leasingobjektes stimmt der Leasingnehmer der Übernahme zu. Mit dieser Bestätigung zahlt die Leasinggesellschaft an den Eigentümer des Objektes die fällige Summe und erwirbt som...
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siehe Abnahmebestätigung
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