
Liegt vor, wenn ein Geldanleger aus Zinsertragsgründen Mittel an einem ausländischen Geldmarkt bei bestehendem Zinsvorteil dieses gegenüber dem entspr. inländischen anlegt und er das Wechselkursrisiko der Auslandsanlage nicht absichert, z. B. per Devisentermingeschäft . Ggs.: gedeckte Zinsparität .
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/ungedeckte-zinsparitaet/ungedeckte
Keine exakte Übereinkunft gefunden.