[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. neutr. et act welches im ersten Falle das Hülfswort haben erfordert, aber nur in den gemeinen Sprecharten üblich ist. Es ist das Intensivum und zugleich das Diminutivum des folgenden strampfen, und bedeutet die Füße oft zum Treten bewegen, viele und schnelle kurze Tritte machen...
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strạmpeln , 1. mit den Beinen heftige, zappelnde, lebhafte Bewegungen machen (besonders von Kleinkindern); 2. umgangssprachlich: Rad fahren; 3. umgangssprachlich: sich sehr anstrengen, bemühen, um zu einem bestimmten Ziel bzw. zu Erfolg zu gelangen. Das Verb ist im Hochdeutschen seit dem 15....
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