
ist der Träger von Rechten und Pflichten. Sachlich gibt es Rechtssubjekte mit der Entstehung von Recht. Als solche erfasst werden sie aber erst im 19. Jh.Kaser § 13 I 1; Köbler, DRG 206
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Rechtssubjekt, die natürliche oder juristische Person.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit Rechtssubjekt werden die Träger von Rechten und Pflichten bezeichnet. Im Gegensatz zum Rechtsobjekt ist das Rechtssubjekt nie Gegenstand von Rechten. Rechtssubjekt ist wer die Rechtsfähigkeit besitzt. Rechtssubjekte sind damit alle natürlichen und juristischen Personen. Bei juristischen Personen ist die Person selbst Rechtssubjekt, die Antei...
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https://www.lexexakt.de/glossar/rechtssubjekt.php

Inhaber einer rechtlichen Befugnis, häufig auch gleichbedeutend mit Inhaber der Rechtsfähigkeit.
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https://www.wissen.de//lexikon/rechtssubjekt
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