Originär (lat.), ursprünglich; daher originärer Rechtserwerb, der unabhängig von dem Recht eines andern erfolgende Erwerb eines Rechts, im Gegensatz zum derivativen oder abgeleiteten Erwerb, welcher der Ausfluß des Rechts eines andern ist; originäre Zeugung, s. v. w. Urzeugung. Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html