
Der juristische Begriff der Nämlichkeit beschreibt identische Gegenstände oder Umstände. Werden z. B. zwei Personen an einem Tag als Fahrer ein und desselben Fahrzeuges gesehen, so waren die Personen in dem nämlichen Fahrzeug unterwegs; wären es bloß baugleiche Modelle eines Fahrzeugstyps gewesen, so hätte es sich nicht um das nämliche Fah...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Nämlichkeit

(identity) Auch: Identität Eine persünliche, unverwechselbare Eigenschaft von natürlichen und juristischen Personen, die nütig ist um diese Personen leicht von einander zu unterscheiden. Die N. leitet sich aus dem Namen und anderen charakteristi...
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https://www.computer-automation.de/lexikon/?s=2&k=N&id=23853&page=1

Identität (Übereinstimmung) der Ware mit den Angaben (z.B. in Papieren oder Anmeldungen).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102
Keine exakte Übereinkunft gefunden.