
ist der auf Grund eines von der deutschen Reichsregierung geforderten Abkommens zwischen Krankenkassenverbänden und Arztverbänden abgeschlossenen Abkommens (1914) bzw. einer Verordnung (1923) bzw. eines Gesetzes (1955) von der Krankenkasse (- Krankenversicherung) für die Behandlung Kranker zugelassene und deshalb in ein Arztregister eingetragene...
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Jeder Vertragsarzt ist Mitglied einer Kassenärztlichen Vereinigung, die die von den Krankenkassen zur Verfügung gestellte Gesamtvergütung als Honorare an die Mitglieder...
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