
Mit materieller Rechtskraft wird die Wirkung der Rechtskraft bezeichnet, die verhindert, dass der Inhalt eines formell rechtskräftigen Urteils Gegenstand eines neuen Verfahrens werden kann. Nur so kann sichergestellt werden, dass ein einmal errungener Sieg (= formell rechtskräftiges Urteil) wieder in Frage gestellt und damit wertlos wird (prozess...
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