
Der Jurist/die Juristin beschäftigt sich allgemein mit Gesetzen und rechtlichen Normen, die das nationale und internationale Zusammenleben regeln und sorgt dafür, dass dieses reibungslos abläuft und Konflikte verhindert, bzw. gelöst werden können. Juristen kennen sich mit Rechtsnormen, deren Interpr...
Gefunden auf
https://berufe-lexikon.de/berufsbild-beruf-jurist-volljurist.htm

Schon ein Streit unter Kollegen kann schwierig sein, denn jeder erlebt die Problemsituation anders und sucht dementsprechend unterschiedliche Konfliktlösungen. Wer hat recht? – Das Recht regelt bestimmte menschliche Tätigkeiten im öffentlichen (Öffentliches Recht) und privaten (Privatrecht) Bereich. Damit ist eine Basis geschaffen, um spezifi...
Gefunden auf
https://berufskunde.com/ausbildungsberufe/ausbildung-jurist.html

Als Juristen (von lateinisch iura ‚die Rechte‘; Einzahl ius) bezeichnet man Akademiker, die ein Studium der Rechtswissenschaft abgeschlossen haben. == Deutschland == === Juristische Ausbildung === Die klassische Juristenausbildung ist zweistufig: Sie umfasst ein Studium der Rechtswissenschaft an einer Universität und eine zweijährige praktis...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Jurist

ist der planmäßig rechtswissenschaftlich ausgebildete Rechtsgelehrte. Juristen kennt bereits das römische Altertum, in welchem die öffentliche Ausübung einer weltlichen Rechtsunterweisung anscheinend zuerst durch den ersten plebejischen (lat.) pontifex (M.) maximus (Oberpriester) Tiberius Coruncanius (254 v. Chr.) erfolgt. Im Hochmittelalter b...
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Jurist, des -en, plur. die -en, aus dem mittlern Lat. Jurista, der die Rechtsgelehrsamkeit verstehet und ausübet; ingleichen, der sich ihr widmet, und sie erlernet.
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_5_0_403

Jurist an sich ist kein Beruf, nur eine übergeordnete Berufsbezeichnung.
Gefunden auf
https://www.berufe.eu/jurist/

Jurịst der, rechtlich nicht geschützter Titel, der für eine rechtskundige Person verwendet wird, die ein Universitätsstudium der Rechtswissenschaften von mindestens vier Jahren mit abschließender erster Prüfung (eine universitäre Schwerpunktbereichsprüfung und eine staatliche Pflichtfachprüf...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit Jurist wird in Gesetzen regelmäßig nur der voll ausgebildete Jurist (=Volljurist) bezeichnet. Allerdings ist diese Bezeichnung kein rechtlich geschützter Titel.
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/jurist.php

Jurist (mlat. iurista; v. lat. ius = Recht; das Wort erscheint im Dt. um 1300 und bezeichnete einen Kenner der gelehrten Rechte). Als Folge der Systematisierung des kanonischen Rechts im 11./12. Jh. kam es - zunächst in Italien (Bologna, Pavia, Perugia, Siena, Padua) und Frankreich (Montpellier, P...
Gefunden auf
https://www.mittelalter-lexikon.de/

Jurist (mittellat. Jurista), Rechtsgelehrter, Rechtsbeflissener; juristisch, den Juristen oder der Jurisprudenz eigen, gemäß.
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

eine rechtskundige Person, die ihre Rechtskenntnisse durch das Studium der Rechtswissenschaft und durch Ablegung der vorgeschriebenen Prüfungen nachgewiesen hat. Der Begriff des Juristen ist von Land zu Land verschieden. In Deutschland gilt als Jurist, wer das 1. Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen hat, als Volljurist, wer durch das Bestehen......
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/jurist
Keine exakte Übereinkunft gefunden.