[Achtung: Schreibweise von 1811] Juristisch, adj. et adv. vor dem vorigen Hauptworte, zur Rechtsgelehrsamkeit gehörig, in derselben gegründet. Im Oberdeutschen ist von juridicus dafür das bessere juridisch üblich; indem juristisch doch nur eigentlich einem Juristen ähnlich und gemäß bedeutet. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_5_0_404