
(lat. [N.]) ist im römischen Recht der gerechte Preis. Im spätantiken römischen Recht kann der Verkäufer einer Sache den Kaufvertrag anfechten und gegen Rückzahlung des Preises die Rückgabe der Sache verlangen, wenn der Preis geringer ist als die Hälfte des Wertes und der Käufer nicht den auf den gerechten Preis fehlenden Betrag nachzahlt (...
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