
Mit dem Begriff Inducements werden gemäß § 31d des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) Provisionen, Zuwendungen, Gebühren oder sonstige Geldleistungen sowie geldwerte Vorteile bezeichnet, die einem Wertpapierdienstleistungsunternehmen von einem Dritten oder vom Wertpapierdienstleistungsunternehmen einem Dritten gewährt werden. Hierzu sind beispi...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Inducement
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