
Im Zivilrecht spricht man von hypothetischer Schadensursache (= Reserveursache), wenn der Schädiger einwendet, dass der Schaden auch aufgrund eines anderen Ereignisses eingetreten wäre. Die Frage der Beachtlichkeit einer solcher Einwendung ist eine Frage der Zurechnung des Schadens. Die Frage ob eine Reserveursache die Zurechnung unterbricht ist ...
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