[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Grundholde, des -n, plur. die -n, ein nur in einigen Oberdeutschen Gegenden, z. B. in Österreich, übliches Wort, einen Unterthan zu bezeichnen, der dem Grunde und Boden anklebet, glebae adscriptum,...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_3_3369

Grundholde, Kulturgeschichte: andere Bezeichnung für [Erbpacht]. Der Begriff ist verschiedentlich in historischen Quellen zu finden. Die Kenntnis seiner Bedeutung kann besonders für genealogische sowie regional- bzw. lokalhistorische Forschungen nützlich sein.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Grundholde, im historischen Recht andere Bezeichnung für Erbpacht. Der Begriff ist verschiedentlich in historischen Quellen zu finden. Die Kenntnis seiner Bedeutung kann besonders für genealogische sowie regional- bzw. lokalhistorische Forschungen nützlich sein.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
Keine exakte Übereinkunft gefunden.