[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Gegenrede, plur. die -n. 1) Eine Rede, welche einer andern entgegen gesetzet ist, oder wegen einer andern vorher gegangenen Rede gehalten wird. 2) In den Rechten, die Einwendung des Beklagten wider die Klage des Klägers; die Gegenantwort, der... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_0_789