
Entscheidung für eine selbstverletzende oder selbstgefährdende Handlung in Kenntnis ihrer Tragweite, wobei die Entscheidung nach einer Meinungsgruppe in entsprechender Anwendung der Regeln strafrechtlicher Verantwortung, nach a.A. nach den Kriterien einer wirksamen rechtfertigenden Einwilligung defektfrei gewesen sein muss. mehr Info...
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