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Draufgabe

Draufgabe Logo #42015(lat. [F.] arrha) ist eine Leistung bei Eingehung eines Vertrages, die als Zeichen des Abschlusses des Vertrages gilt und im Zweifel auf die geschuldete Leistung anzurechnen oder bei Erfüllung zurückzugeben ist. Sie besteht im gemeinen Recht, ist in der Gegenwart aber nur von geringer Bedeutung.
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Draufgabe

Draufgabe Logo #40102Ausprägung des Naturalrabatts, bei der zur bestellten Ware kostenlos zusätzliche Ware geliefert wird. Die Differenz zwischen gelieferter Ware und berechneter Ware (= bestellter Ware) heißt Draufgabe. Bei der Draufgabe muß es sich nicht um dasselbe Material handeln. Es kann von der bestellten Ware abweichen.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

Draufgabe

Draufgabe Logo #40102Form des Naturalrabatts, bei der der Kunde zusätzlich zur bestellten Ware noch Ware gratis bekommt. Beispiel: Bei vier Kaffeemaschinen gibt der Lieferant zusätzlich ein Paket Kaffee Naturalrabatt. Wenn Sie also vier Kaffeemaschinen bestellen, dann wird zusätzlich ein Paket Kaffee geliefert, aber nicht berechnet.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

Draufgabe

Draufgabe Logo #42134Draufgabe, Angeld, Draufgeld, Handgeld, Arrha, Leistung, die zum Zeichen des Vertragsabschlusses erbracht wird, gilt im Zweifel nicht als Reugeld (§§ 336 folgende BGB); wird im Zweifel angerechnet und ist bei Vertragsaufhebung zurückzugeben.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Draufgabe

Draufgabe Logo #42834Mit Draufgabe wird eine Leistung eines Vertragspartners zur Bestätigung des Vertragsabschlusses bezeichnet (§ 336 Abs. 1 BGB), sie ist damit Beweis für den Vertragsabschluss. Näheres zur Draufgabe regeln die §§ 336 ff. Die Draufgabe ist mittlerweile selten geworden. Die Hausangestellte bekommt am Ende der erfolgreichen Einstellungsverhandlun...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/draufgabe.php
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