
Dauerschuld ist ein Begriff aus dem Gewerbesteuergesetz. Als Dauerschuld werden Fremdmittel, die der Unternehmensfinanzierung dienen, bezeichnet. Diese Schulden hängen wirtschaftlich mit der Gründung, dem Erwerb oder der Erweiterung eines Betriebes zusammen. Ebenso können sie zur nicht nur vorübergehenden Stärkung des Betriebskapitals eingeset...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Dauerschuld ist ein Begriff aus dem Gewerbesteuergesetz. Als Dauerschuld werden Fremdmittel, die der Unternehmensfinanzierung dienen, bezeichnet. Diese Schulden hängen wirtschaftlich mit der Gründung, dem Erwerb oder der Erweiterung eines Betriebes zusammen. Ebenso können sie zur nicht nur vorübergehenden Stärkung des Betriebskapitals eingeset...
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