
Als Bilanzgewinn bezeichnet man eine Gewinngröße, die in der Bilanz von Kapitalgesellschaften ausgewiesen wird. Handelt es sich um einen negativen Betrag, so spricht man von einem Bilanzverlust. Der Bilanzgewinn bzw -verlust berechnet sich wie folgt: Nach {§|268|hgb|juris} HGB bzw. {§|231|UGB (HGB)|RIS-B|DokNr=NOR40061601} UGB kann die Bilanz ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bilanzgewinn

Der Bilanzgewinn einer Gesellschaft ist identisch mit den kumulierten Jahreserfolgen seit Existenz der Gesellschaft, korrigiert um Dividendenausschüttungen und anderweitige Verwendungen (z.B. Einstellungen in/Entnahmen aus den Rücklagen). Bei einem aktivischen Wert spricht man von einem Bilanzverlust. Der Bilanzgewinn eines Konzerns ergibt sich a...
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Jahreserfolge einer Konsolidierungseinheit, kumuliert seit ihrer Existenz, korrigiert um Dividendenausschüttungen und anderweitige Verwendungen (z.B. Einstellungen in bzw. Entnahmen aus den Rücklagen). Bei einem aktivischen Wert spricht man von einem Bilanzverlust. Der Bilanzgewinn eines Konzerns ergibt sich aus der Summe der Bilanzgewinne der Ko...
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Der Bilanzgewinn ergibt sich, in dem man den Jahresüberschuss eines Jahres um Gewinn- oder Verlustvorträge des Vorjahres, Entnahmen aus Rücklagen oder Einstellungen in Rücklagen und Ausschüt..
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(engl. net profit) Der Bilanzgewinn ist der Ausweis des Ergebnisses des Geschäftsjahres in der Bilanz von Kapitalgesellschaften bei teilweiser Gewinnverwendung (Gewinn). Der Bilanzgewinn gehört zum Eigenkapital und ergibt sich als rechnerische Größe. In die Berechnung gehen der Jahresüberschuss bzw....
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Gewinn, der von der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft für die Dividendenausschüttung bestimmt wird.
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Ergebnis des Jahresabschlusses der Salzgitter AG, ermittelt nach deutschem Handelsrecht. Dieses Ergebnis ist für die Ausschüttung an die Aktionäre maßgeblich.
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Mit Bilanzgewinn (umgangsspr. Reingewinn) wird im Handelsrecht der Jahresüberschuss eines Unternehmens unter Berücksichtigung eines Gewinn- oder Verlustvortrages aus dem Vorjahr bezeichnet (§ 268 Abs. 1 HGB).
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Der Bilanzgewinn ist jener Betrag, der an die Gesellschafter ausgeschüttet wird. Der Bilanzgewinn ergibt sich wie folgt: Jahresergebnis nach Steuern †“ Bildung (+ Auflösung) von Rücklagen = Bilanzgewinn
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/b/bilanzgewinn.php
(Börse & Finanzen) Der Bilanzgewinn ist eine aus dem Jahresabschluss abgeleitete Größe unter der Berücksichtigung von Einstellung /Auflösung von Gewinnrücklagen und Gewinnvortrag /Verlustvortrag. .. & Onpulson.de
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https://www.onpulson.de/lexikon/5844/bilanzgewinn/

(engl. net profit) Der Bilanzgewinn ist der Ausweis des Ergebnisses des Geschäftsjahres in der Bilanz von Kapitalgesellschaft en bei teilweiser Gewinnverwendung ( Gewinn ). Der Bilanzgewinn gehört zum Eigenkapital und ergibt sich als rechnerische Größe. In die Berechnung gehen der Jahresüberschuss bzw. fehlbetrag des Geschäftsjahres ( Erg...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/bilanzgewinn/bilanzgewinn.htm
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