
Deutsche Bankkonzernmuttergesellschaften, die einen ausländischen Kapitalmarkt in Anspruch nehmen wollen, können von der Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschluss es nach deutschen Vorschriften befreit werden. Dies u.a. dann, wenn sie bereits einen Konzernabschluss und -bericht nach international gültigen Rechnungslegungsgrundsätze.....
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