[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) + Heraus fischen, doch nur in der niedrigen figürlichen R. A. etwas ausfischen, es ausfündig machen, ausfragen 2) Durch Fischen leer machen. Einen Teich ausfischen. 3) Aufhören zu fischen; als ein Neutrum. So auch die Ausfischung. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_4_4071