Ausbeklagen Bedeutung

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ausbeklagen Logo #42003I. den ausgebliebenen Beklagten verurteilen II. subst.part. der ungehorsam ausgebliebene Verurteilte (und wohl auch aus der Stadt Gewiesene)
Gefunden auf https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te
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