(lat. [F.]), arra, arrabon ist die nach semitischem Vorbild im hellenistischen Recht bekannte, im entwickelten römischen Recht entbehrliche Draufgabe (Angeld) bei einem Vertragsschluss. Wer abredeuntreu wird, verwirkt im spätantiken Recht als Geber die a. an den Gegner und muss sie als Nehmer in doppelter Höhe zurückgeben. Im Frühmittelalter s... Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html