
Als Arrhalvertrag bezeichnet man einen bestimmten Vertragstyp, der vor allem in den altorientalischen und hellenistischen Rechtsordnungen vorzufinden ist, aber auch noch im Mittelalter auftritt. Er ist vom Real- und Formalvertrag zu unterscheiden. Der Arrhalvertrag kommt nicht durch Übergabe der Sache oder förmliches Versprechen zustande, sonder...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Arrhalvertrag

ist der unter Verwendung einer arrha entstehende Vertrag.. Lit.: Köbler, DRG 91, 126, 164
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
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