
Das Wort Anlieger wird meist im deutschen juristischen Bereich (Straßen- und Wegerecht, Wasserrecht) verwendet, um Personen – bezogen auf einen bestimmten Ort oder ein bestimmtes Gebiet – mit über den Gemeingebrauch hinausgehende Rechte oder Pflichten auszustatten. (Berechtigter) Anlieger ist, wer ein an der Straße anliegendes Grundstück b...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Anlieger

I. Grenznachbar II. Teilhaber an einem Geschäft
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https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te

Steilkurve in einem Dualkurs.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42108

Anlieger, Eigentümer oder Nutzungsberechtigter eines Grundstücks, das an einer öffentlichen Straße oder einem Wasserlauf liegt. Dem Anlieger steht der freie und in der Regel unentgeltliche Anliegergebrauch, der über den Gemeingebrauch hinausgeht, zu (z. B. Aufstellen von Gerüsten im öffentlichen Str...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

- An¦lie¦ger [m. 5 ] Besitzer eines Grundstücks, das direkt an eine öffentliche Straße grenzt; Syn. [österr.] Anrainer,[schweiz.] Anstößer [ ➔ anliegen (II) ]
- Verkehrsrechtdie Anwohner einer Straße (z. B. `Durchfahrt verboten außer für Anlieger`) .
- Verwaltungsrechtdie Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Straßen...
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Üblicherweise wird der Begriff bei für Durchgangsverkehr gesperrten Straßen gebraucht, die nur von eben jenen Anliegern befahren werden dürfen (z. B. Zeichen "Anlieger frei").
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(Anrainer)Eigentümer eines Grundstückes, das mit einer Grenze an einer Straße liegt, ist A. dieser Straße. Anmachwasser, das benötigte Wasser zur Mörtel- und Betonherstellung, es muß frei von Verunreinigungen sein
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Ein Grundstücknachbar, Anrainer oder auch Anwohner.
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