
Agnaten (von lat.: Hinzu-, Nachgeborene) sind Blutsverwandte, die in männlicher Linie von dem gemeinsamen Stammvater herstammen. Die Agnation spielte vor allem im Erbrecht des Adels und speziell in der Erbfolge von Herrschern eine bedeutende Rolle. == Unterscheidung == Das römische Recht unterscheidet in der Verwandtschaft die Cognatio, die nat
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ist ein in bestimmter Weise Verwandter. Im römischen Recht sind adgnati (M.Pl.) alle freien Menschen, die in demselben Hausverband stehen oder noch ständen, wenn ihr gemeinsamer Stammvater noch lebte. Im germanisch-deutschen Sprachbereich sind die Agnaten die Verwandten, welche sich in rein männlicher Linie auf einen gemeinsamen Stammvater zurü...
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Blutsverwandter im Mannesstamm
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A¦gnat [m. 10 ; im alten Rom] 1 Person, welche durch Geburt oder Adoption der Gewalt des Vaters unterstand; Ggs. Kognat (2) 2 Blutsverwandter männlichen Geschlechts im Mannesstamm [
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